Was tun mit dem Explosionsschutzdokument?

Längst nicht alle betroffenen Lackierbetriebe und -werkstätten wissen es. Manche haben es schlichtweg versäumt, vergessen oder wissen nicht, wie es geht. Andere haben es aufgrund fehlender flächendeckender Kontrollen unterlassen. - Seit dem 1. Januar 2006 schreibt der Gesetztgeber jedem Betreiber von Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen vor, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Um den Verwendern von Lacken Hilfestellung bei der Beurteilung der Explosionsgefährdung zu geben, entwickelte die BASF Coatings ein Sicherheitskonzept, das auf den aktuellen europäischen Normen basiert.
ATEX ("atmosphère explosible") heißt der Sammelbegriff für die europäischen Bestimmungen zum Explosionsschutz. Die Betreiber von Lackierereien müssen im Explosionsschutzdokument aktiv erklären, wie sicher der Betrieb ist.
Drei Schritte sind es zum Explosionsschutzdokument. Zunächst muss die Möglichkeit der Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre beurteilt werden. Für Lacke und Lösemittel gilt dabei: Eine explosionsfähige Atmosphäre liegt ab einer Lösemittelkonzentration von 40 Gramm Lösemittel je Kubikmeter Luft vor. Bei Flüssiglacken und Lösemitteln kann diese Konzentration nur erreicht werden, wenn bei vorhandenem Luftsauerstoff der Flammpunkt des Stoffes in der Nähe der Umgebungstemperatur liegt. Selbst bei der Verwendung von Wasserbasislacken kann eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen – dann nämlich, wenn der Sprühnebel des Lackes brennbar ist – also bei der Verdüsung.
Im zweiten Schritt muss beurteilt werden, wie häufig mit der Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre gerechnet werden muss. Dabei ist zu unterscheiden, ob beispielsweise die Freisetzung von explosionsfähigen Stoffen nur im Leckagefall auftritt, wie es zum Beispiel in einem Lager der Fall sein kann, oder ob der Stoff wie beim Lackierprozess betriebsmäßig freigesetzt wird. Man unterscheidet drei Zonen: "Zone 0" (zum Beispiel innerhalb von Gefäßen), "Zone 1" (zum Beispiel der Nahbereich von Umfüllstellen) und "Zone 2" (zum Beispiel bei Leckagen in Bodennähe, in einem Lacklager oder Anmischraum oder bei Ausfall der Lüftung im Spritzstand). Zur Ermittlung der möglichen Gefährdung sind zwingend stoff- und anlagenspezifische Daten erforderlich.
Im dritten Schritt müssen mögliche Zündquellen ermittelt und analysiert werden. Zu einer Explosion kann es nur kommen, wenn mit dem Vorliegen der explosionsfähigen Atmosphäre gleichzeitig eine Zündquelle auftritt. Dabei wird zwischen Zündquellen, die bereits im Normalbetrieb auftreten, anderen, die bei einfachen Störungen entstehen, und solchen, die bei seltenen Störungen auftreten, unterschieden. Abhängig von der vorherrschenden Zone müssen die unterschiedlichen Zündquellen ausgeschlossen sein. Zündquellen im Lackierprozess können beispielsweise elektrostatische Entladungen, offene Flammen, heiße Oberflächen, Reibungswärme und chemische Reaktionen sein.
Hilfestellung gibt es im Internet unter http://www.basf-coatings.de/siko_applikation/ Hier stehen unter anderem die erforderlichen Berechnungsprogramme zur Verfügung.

Autor(en): Ke

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