Der Verband für die Oberflächenveredelung von Aluminium e.V. (VOA) kritisiert die Pläne der Bundesregierung, die Betreiber von Anlagen zur Eigenstromerzeugung künftig an der EEG-Umlage zu beteiligen. Insbesondere die Belastung von Unternehmen, die bereits solche Anlagen gebaut haben, ist nach Auffassung des VOA nicht hinnehmbar. Zahlreiche VOA-Mitgliedsunternehmen haben langfristige Investitionen in Anlagen für die Eigenstromerzeugung wie beispielsweise BHKW getätigt in dem festen Glauben, einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende zu leisten. Nach Meinung des Verbanden sollen nun genau diese Unternehmen, die investiert haben und damit ihren Beitrag zum Klima- und Umweltschutz geleistet haben, rückwirkend belastet werden. Die Kritik des VOA richtet sich gegen den Umstand, dass Unternehmen, die im Vertrauen auf die bestehende Gesetzeslage und in der sicheren Erwartung des weiteren Anstiegs der EEG-Umlage, die Stromerzeugung im Einklang mit dem Gesetz selbst in die Hand genommen und eigene Anlagen errichtet haben, im Nachhinein zur Kasse gebeten werden sollen. Genau dies ist aber nun geplant: Altanlagen zur Eigenstromerzeugung sollen die EEG-Umlagekosten pro Kilowattstunde, die über 5,28 Cent und damit über die Höhe der EEG-Umlage von 2013 hinausgehen, zahlen. Bei einer EEG-Umlage von heute 6,24 Cent pro Kilowattstunde ist das bereits in diesem Jahr fast ein Cent pro Kilowattstunde. Bei zu befürchtenden erneuten Anhebungen der Umlage in den kommenden Jahren steigen die Kosten weiter. VOA-Vorsitzender Michael Oswald: "Die Mitgliedsunternehmen des VOA haben sich darauf verlassen, dass – wenn überhaupt - lediglich neue Eigenstromerzeuger mit einer Mindestumlage an der Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien beteiligt werden sollen. So sieht es der Koalitionsvertrag vor. Unternehmen haben sich darauf eingestellt und müssen kalkulieren können, ob sich die Eigenstromerzeugung für sie rechnet. Das bedeutet, dass bei den Altanlagen Bestandsschutz gelten muss. Um global wettbewerbsfähig zu sein, dürfen unseren Mitgliedern keine zusätzlichen finanzielle Belastungen auferlegt werden."
Autor(en): Ke