VDMA 24365 spezifiziert Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitverordnung stellt Anforderungen an den Betreiber von Anlagen der Oberflächentechnik zur regelmäßigen Durchführung von Prüfungen. In den Technischen Regeln zu Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung sind diese Anforderungen auf allgemein gültigem Niveau beschrieben. Im VDMA 24365 werden diese allgemeinen gesetzlichen Anforderungen für Anlagen der Oberflächentechnik konkretisiert. Das Einheitsblatt bietet die fachspezifische Basis zur Erarbeitung von Inhalt und Umfang der erforderlichen Prüfungen für eine konkrete Anlage. Dem Betreiber wird es damit erleichtert, seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung der von ihm betriebenen Anlagen der Oberflächentechnik nachzukommen. Das Einheitsblatt VDMA 24365 umfasst Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme nach §§10, 14 BetrSichV, sowie wiederkehrende Prüfungen nach §10 und §15 (15) BetrSichV. und darüber hinaus Aspekte der Überprüfungen der Explosionssicherheit von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen nach Anhang 4, 3.8 BetrSichV. Dazu gehören auch Prüfungen an Anlagen der Oberflächentechnik, wenn kein explosionsgefährdeter Bereich besteht, zum Beispiel hinsichtlich der Anforderungen zum Brandschutz (Anhang 1, Abschnitt 2.16 BetrSichV). Der Entwurf des VDMA 24365 liegt bis 31. Oktober 2010 zur Kommentierung durch die Fachöffentlichkeit aus. Die Schlussfassung wird auf Basis der in einer Einspruchsverhandlung diskutierten eingegangenen Stellungnahmen erstellt.Interessierte können den VDMA24365 Entwurf über die VDMA Fachabteilung Oberflächentechnik (Email: oberflaeche@vdma.org) bis zum 31. Oktober 2010 kostenfrei anfordern.

Autor(en): Ke

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