Übergangsfrist bei VOC-Richtlinie endet

Ab dem 31. Oktober 2007 müssen alle Lackierbetriebe die Anforderungen der 31. BImschV erfüllen. Das Datum ist kein besonderer Stichtag, sondern lediglich der Endpunkt eines Prozesses der Umstellung einer Lackieranlage von konventionellen lösemittelhaltigen Produkten auf lösemittelarme und lösemittelfreie Lacke im Zuge der Nutzung eines sogenannten Reduzierungsplans. Dieser Prozess zog sich für Altanlagen über mehrere Jahre hin: von der Anmeldung, die spätestens im August 2003 hätte erfolgen müssen, über die Mitteilung der Nutzung einer Reduzierungsplans, die Umsetzung aller Maßnahmen zur Einhaltung der Zwischenstufe und schließlich der Endstufe im Jahre 2007. Durch Produktumstellungen war es vielen Betreibern möglich, die für den Bereich der Metall- und Kunststofflackierung geltende Bagatellgrenze von fünf Tonnen Lösemittel aus der Lackierung zu unterschreiten.

Autor(en): Ke

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