REACH: Zulassungen für Chromsäure erfolgen nicht rechtzeitig

Das sogenannte "Sunset Date", also das Datum, ab dem Chromtrioxid in Folge von REACH ohne gültige Zulassung nicht mehr verwendet oder in Verkehr gebracht werden darf, ist der 21. September 2017. Der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) geht davon aus, dass die meisten der eingereichten Zulassungsanträge bis dahin keine Entscheidung erfahren. Die Verwendung von Chromsäure wird im Zeitraum zwischen "Sunset Date" und Zulassung jedoch weiter möglich sein. Ab dem 21. September darf Chromtrioxid ohne Zulassung nicht mehr verwendet werden. Dies gilt auch für etwaige Lagerbestände sowie für die wässrige Lösung des Chromtrioxids, die oft als Chromsäure bezeichnet wird. Im Juni 2017 wird die EU-Kommission einen ersten Konsortial-Zulassungsantrag auf die Tagesordnung setzen. Nach Angaben des ZVO ist zu erwarten, dass zu diesem Zeitpunkt der erste Entwurf zur Erteilung der Zulassung an die EU-Mitgliedstaaten übermittelt wird. Der Branchenverband geht davon aus, dass die Zulassung erst nach dem 21. September 2017 rechtsverbindlich erteilt wird. Die Lieferung und Verwendung von Chromtrioxid und chromtrioxidhaltigen Mischungen und Zubereitungen im Zeitraum zwischen dem "Sunset Date" und dem Tag der rechtsverbindlichen Erteilung der Zulassung wird uneingeschränkt möglich sein. Dies gilt jedoch nur für Anwendungen, für die eine Zulassung beantragt wurde. "Betreiber von Galvaniken können für den wahrscheinlichen Fall, dass ihre Überwachungsbehörden in dieser Zwischenzeit Fragen zur Zulassung stellen, auf die laufenden Zulassungsanträge ihrer Lieferanten beziehungsweise Autorisierungskonsortien verweisen", informiert Christoph Matheis, ZVO-Hauptgeschäftsführer. Weitere Informationen unter: https://echa.europa.eu/de/addressing-chemicals-of-concern/authorisation/applications-for-authorisation-previous-consultations/-/substance-rev/1. Lesen Sie den ausführlichen Bericht in der Juli-Ausgabe der JOT (Erscheinungstermin: 29.06.2017).

Autor(en): uz

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