REACh und CLP-Einführung – Worauf Lackanwender achten müssen

Als sogenannte "nachgeschaltete Anwender" werden Hersteller von Beschichtungsstoffen, aber auch deren Endanwender, im Rahmen von REACh und CLP in die Pflicht gerufen. So sind die durch REACh notwendigen Erweiterungen von Sicherheitsdatenblättern, zum Beispiel die Erweiterung um Risikobewertung und -beherrschung für die Einzelrohstoffe von Lacken, nur eine von vielen Neuerungen. Nicht nur die Lackhersteller, sondern auch die Endanwender sind verpflichtet, deren Vollständigkeit und Richtigkeit sicherzustellen. Außerdem kommt neben dem Beschränkungsverfahren und der Registrierungspflicht von Stoffen die Zulassungspflicht für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) neu hinzu. Die erwarteten Auswirkungen sind beispielsweise der Anstieg von Rohstoffkosten, kostenintensive Freigabeverfahren, Forschung- und Entwicklungskosten und die Rücknahme einzelner Produkte vom Markt.
Im Rahmen der neuen CLP-Verordnung geht mit der Umgestaltung des Einstufungs- und Kennzeichnungssystems auch eine Neubewertung und Neueinstufung gängiger Lackrohstoffe einher. Hervorzuheben ist das Inkrafttreten der Verordnung für Gemische ab dem 1. Juni 2015: Insbesondere umweltverträgliche Lacke, wie Wasser- oder Pulverlacke, könnten zukünftig, zum Beispiel aufgrund herabgesetzter Konzentrationsgrenzen bei der Einstufung, als toxisch oder kanzerogen eingestuft werden. Auch die Neubewertung von Formaldehyd als kanzerogen hat massive Auswirkungen im Lackbereich. Als Arbeitgeber sind die Unternehmen dazu verpflichtet, sich und ihre Arbeitnehmer über derartige Änderungen zu informieren und die Arbeitsschutzmaßnahmen anzupassen. Letztlich gilt spätestens im Hinblick auf die Vergabe von Arbeitsschutz-Zertifikaten und Umweltzeichen, wie dem Blauen Engel, gut vorbereitet zu sein.
Die Deutsche Forschungsgesellschaft für Oberflächenbehandlung (DFO) e.V. möchte diese Themen zusammen mit den betroffenen Unternehmen (Lackhersteller und Lackverarbeiter) im DFO-Fachausschuss "Umwelt- und Arbeitsschutz" bearbeiten und bei der Lösung von Aufgabenstellungen Unterstützung leisten. Interessierte Unternehmen können sich in der DFO-Geschäftsstelle melden bei David Hoffmann, Tel. 02131 40811-12, hoffmann@dfo-online.de.

Autor(en): Ke

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