Praxisleitfaden Chemikalienrecht

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REACH, CLP, Gefahrstoffverordnung 2010: Kleine und mittelständische Unternehmen tun sich schwer damit, den Überblick zu behalten und alle Aspekte zu identifizieren, die sie betreffen. Für Hersteller, Importeure und Formulierer, aber auch Händler und Anwender der Produkte hat die Dekra deshalb einen Praxisleitfaden erstellt, der als Hilfestellung dienen soll. Der Praxisleitfaden behandelt in zwölf Kapiteln die wesentlichen Regelungsbereiche des Chemikalienrechts und stellt die logischen Zusammenhänge dar:

- Ermitteln von Daten: Im Labor oder mittels Literaturrecherche müssen die Parameter ermittelt werden, die den Gefahrstoff charakterisieren, beispielsweise Flammpunkt oder Giftigkeit.
- Einstufen des Stoffs: Anhand der Parameter und gesetzlicher Regelwerke wie der CLP-Verordnung oder des ADR-Katalogs werden dem Stoff, Gemisch oder Produkt Einstufungen zugewiesen, wie zum Beispiel "Hochentzündlich" oder "Gesundheitsschädlich".
- Dokumentieren: Im Chemikalienrecht gibt es zahlreiche Dokumentationspflichten. Die bekannteste ist das Sicherheitsdatenblatt, das durch REACH jetzt nochmals erheblich erweitert wurde. Häufig sind für Importprodukte aber auch Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen erforderlich.
- Implementieren: Die gesetzlichen Pflichten für den betrieblichen Umgang mit Chemikalien erfordern ein umfangreiches Fachwissen. Dieses wird an Rollen wie dem Gefahrgutbeauftragten, Sachkundigen nach Chemikalienverbotsverordnung oder der betrieblichen Gefahrstoffstelle festgemacht.

Der Praxisleitfaden Chemikalienrecht kann kostenlos heruntergeladen werden unter

Autor(en): Ke

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