Perfluorhexansulfonsäure steht auf der REACH-Kandidatenliste

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Substanz Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) in den Anhang 15 der REACH-Verordnung, die sogenannte Kandidatenliste, aufgenommen. In einer Pressemitteilung wertet der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) dies als "eine erneute Herausforderung für die Galvano- und Oberflächentechnik". Diese Maßnahme ist laut der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Teil einer übergeordneten Strategie, um die Gruppe der per- und polyfluoralkyl-Verbindungen (PFAS) umfassend zu regulieren. Das Ziel sei es, unerwünschte Substitutionen durch andere PFAS zu unterbinden. Mit der Aufnahme in Anhang 15 wird die Aufnahme in Anhang 14 vorbereitet, womit die Substanz autorisierungspflichtig werden würde. Die polyfluorierten Verbindungen geraten damit vollständig in die Gefahr, in Kürze nicht mehr zur Verfügung zu stehen, so die Einschätzung des ZVO. Bisher wurden sie unter anderem in der Galvanotechnik als Tenside geschätzt, die selbst in aggressiver Umgebung (zum Beispiel Chromtrioxid-Lösungen) wirksam bleiben, nicht zersetzt werden und somit stabile Expositionsbedingungen gewährleisten. Wenig andere Verbindungen weisen diese Eigenschaften auf. Ähnliches gilt für Antihaftbeschichtungen. Der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) weist darauf hin, dass somit künftig Substanzen mit einzigartigen Eigenschaften ersetzt werden müssten. Erschwerend komme hinzu, dass die Alternativen und damit verbundene andere Risiken nicht geklärt seien. Bereits mit der Aufnahme in Anhang 15 sind sofort Pflichten für Inverkehrbringer verbunden.

Autor(en): uz

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