LABS-Freiheit sinnvoll definiert

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Bauteile, die in Lackierprozessen eingesetzt werden, müssen hohe Anforderungen bezüglich ihrer Sauberkeit erfüllen. Nicht nur die zu lackierenden Teile, wie beispielsweise Automobilkarossen, müssen frei von jenen Verschmutzungen sein, die einen gleichmäßigen Lackauftrag verhindern könnten. Betroffen sind auch alle Produkte und Stoffe, die im Lackierbetrieb im Einsatz sind. Lackbenetzungsstörende Substanzen (LABS) dürfen weder direkt noch indirekt auf die Substrate oder in den Lack verschleppt werden. Zahlreiche, überwiegend von Automobilherstellern oder Lackverarbeitern erstellte Spezifikationen definieren Methoden, um die LABS-Freiheit von Bauteilen und Stoffen zu überprüfen. Häufig wird mit pauschalen Anforderungen unabhängig vom reellen Einsatzbereich der Produkte gearbeitet. Die so definierte LABS-Freiheit spiegelt daher nicht zwingend die Eignung der Produkte für einen Einsatz in Lackierbetrieben wider.
Schon geringe Mengen von Verunreinigungen mit LABS können Benetzungsfehler verursachen. Eine schädigende Wirkung der Verunreinigungen hängt jedoch in hohem Maße von deren Wechselwirkung mit dem eingesetzten Lacksystem, der zu lackierenden Oberfläche und den Umgebungsbedingungen ab. Von einer pauschalen LABS-Freiheit eines Produktes, ohne Einbeziehen der Randbedingungen, kann daher nicht gesprochen werden. Eine Garantie auf gänzliche Freiheit von LABS ist aus chemischer und physikalischer Sicht nicht möglich. Die Quellen von lackbenetzungsstörenden Substanzen können dabei ganz unterschiedlich sein: Von Weichmachern in Kunststoffen, über Zieh- und Gleitmittelreste, bis hin zu Betriebs- und Hilfsmittel oder Körperpflegeprodukte.

Prüfungen mit Realitätsbezug

Unter dem Dach des VDMA haben sich zahlreiche Experten aus der Industrie im Arbeitskreis LABS zusammengeschlossen. Ergebnis der gemeinsamen Arbeit mit dem Fraunhofer IPA und Vertretern der Automobilindustrie ist das VDMA Einheitsblatt 24364. In ihm werden allgemeingültige Verfahren zur Prüfung von Produkten auf lackbenetzungsstörende Substanzen beschrieben. Die entstandene Spezifikation erlaubt es, Produkte hinsichtlich ihrer LABS-Konformität für Flüssiglackapplikation zu qualifizieren. Ziel der Beteiligten war es, den reellen Einsatz eines Produktes in die Definition der LABS-Prüfungen einzubeziehen und Allgemeingültigkeit zu schaffen. Die LABS-Tests sollten in ihrer Prüfschärfe den Einsatz und das Risikopotenzial eines Produktes abbilden und von nahezu jedem zuliefernden Betrieb durchgeführt werden können.

Autor(en): Simone Frick

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