Bei Duplexsystemen treten immer wieder Haftungsprobleme auf, die nicht auf eine fehlerhafte Vorbehandlung, Lackaushärtung oder Schichtdicken zurückzuführen sind. In einem konkreten Schadensfall wurden daraufhin mehrere Untersuchungen durchgeführt. Diese ergaben, dass die Bauteile in einer geänderten Verzinkungsqualität an den Beschichter geliefert wurden. Hinzu kamen deutlich reduzierte Zink-Schichtdicken sowie eine Schutzpolymer-Aufgabe, die durch die Spritzentfettung nicht entfernt werden konnte. Es empfiehlt sich daher, vom Material- oder Profillieferant entsprechende Freigabeprüfungen einzufordern und den Lieferant zu verpflichten, in seinen Produktdatenblättern für die Pulverlackierung relevante Verarbeitungshinweise zu geben. Mehr Informationen zu diesem Thema bietet ein umfassender Fachbeitrag in der November-Ausgabe der JOT, die am 30. Oktober 2015 erscheint.
Autor(en): Ke