Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat der Europäischen Kommission eine Liste mit dreizehn Substanzen vorgelegt, deren Verwendung künftig als besonders besorgniserregende Stoffe (Very High Concern – SVHC) genehmigungspflichtig sein soll. Zu den neu aufgelisteten Substanzen gehören auch Trichlorethylen (karzinogen sowie Chromtrioxid (krebserzeugend, erbgutverändernd). Die REACH-Verordnung sieht vor,Stoffe mit außerordentlich gefährlichen Eigenschaften, sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe, zu kontrollieren und zukünftig durch weniger gefährliche Stoffe zu ersetzen.
Autor(en): Ke