ECHA empfiehlt Genehmigungspflicht für Triclorethylen und Chromtrioxid

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat der Europäischen Kommission eine Liste mit dreizehn Substanzen vorgelegt, deren Verwendung künftig als besonders besorgniserregende Stoffe (Very High Concern – SVHC) genehmigungspflichtig sein soll. Zu den neu aufgelisteten Substanzen gehören auch Trichlorethylen (karzinogen sowie Chromtrioxid (krebserzeugend, erbgutverändernd). Die REACH-Verordnung sieht vor,Stoffe mit außerordentlich gefährlichen Eigenschaften, sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe, zu kontrollieren und zukünftig durch weniger gefährliche Stoffe zu ersetzen.

Autor(en): Ke

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