Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat der Europäischen Kommission eine Liste mit dreizehn Substanzen vorgelegt, deren Verwendung künftig genehmigungspflichtig sein soll. Zu den neu aufgelisteten Substanzen gehören auch Trichlorethylen (karzinogen) sowie Chromtrioxid (krebserzeugend, erbgutverändernd). Die REACH-Verordnung sieht vor, Stoffe mit außerordentlich gefährlichen Eigenschaften, sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern – SVHC), zu kontrollieren und zukünftig durch weniger gefährliche Stoffe zu ersetzen.
Autor(en): Ke