Ab dem 21. September 2017 dürfen Chrom(VI)-haltige Chemikalien nicht mehr verwendet oder in Verkehr gebracht werden. Um die Möglichkeit einer kontinuierlichen Weiterverwendung im Rahmen der REACH-Verordnung offen zu halten, müssen Anträge zur Autorisierung bis zum 21. März 2016 abgegeben worden sein. Von einem Firmenkonsortium wurden nun Autorisierungsanträge unter anderem für folgende Verwendungen eingereicht: Konversionsschichten (beantragter Zeitraum: 7 Jahre); funktionelles Verchromen (beantragter Zeitraum: 12 Jahre); funktionelles Verchromen mit dekorativem Charakter (beantragter Zeitraum: 7 Jahre). Nach Einschätzung von Fachleuten ist damit für diese Anwendungen das ultimative Sunset Date (21. September 2017). Ob eine Authorisierung für die beantragten Zeiträume für alle Teilbereiche erfolgt, ist beim derzeitigen Stand des Verfahrens nicht einzuschätzen. Mit einer Entscheidung ist frühestens in einem Jahr zu rechnen. Ein umfassender Beitrag dazu erscheint in der Dezember-Ausgabe der JOT.
Autor(en): Ke