Kein modernes Unternehmen kann sich leisten, zu viel für seinen Stromverbrauch zu zahlen – schließlich geht es dabei um erhebliche Summen. Insbesondere für das produzierende Gewerbe steht und fällt die Konkurrenzfähigkeit unter anderem mit den Strom- und Energiekosten.
Für bestimmte Produktionsprozesse und verfahren sieht der Gesetzgeber deshalb eine höhere Vergütung vor. Laut Energierecht zählen hierzu unter anderem Verfahren zur Oberflächenveredlung wie Pulverbeschichtung, Lackierung, Galvanik, Elektrolyse, die Herstellung von Glas sowie das Härten, Einbrennen, Trocknen und Warmhalten von Metall. Um diese Prozess-Erstattung zu erhalten, muss aber zunächst eine Hürde genommen werden, die sich insbesondere für kleine und mittlere Betriebe häufig als zu hoch erweist: Für die betreffenden Verfahren muss eine detaillierte Beschreibung der Abläufe und Prozessphasen vorgelegt werden, in der die Verwendung des Stroms exakt nachgewiesen wird. Das ist sehr aufwendig, und es bedarf dafür einer speziellen Kombination aus Ingenieurwissen und Kenntnis des Energierechts.
Der unabhängige Energiedienstleister bwh-energy aus Pleinfeld ist auf die Erstellung solcher Prozessbeschreibungen spezialisiert und führt auch die gesamte Korrespondenz bis zum endgültigen, in aller Regel positiven Bescheid der Behörde. Ein Honorar berechnet bwh energy nur auf die zusätzlich realisierten Einsparungen und eingegangenen Vergütungen.
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Autor(en): bwh energy