Staatliche Förderungen für Kältetrockner

Bei einer großen Lohngalvanik in Bayern wurde 2017 erstmals ein Antrag auf staatliche Förderung des von Harter entwickelten Airgenex-Trocknungssystems gestellt und genehmigt. In die Wege geleitet wurde der Antrag von dem Trocknungsanlagenbauer Harter und dem Energieberatungsunternehmen Theneo. Die Zuschüsse werden für Investitionen "hocheffizienter Querschnittstechnologien" oder zur "Optimierung technischer Systeme" erteilt, so der offizielle Wortlaut im Förderungsbescheid. In den Genuss dieser Förderungen kommen produzierende Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland. Die Höhe der staatlichen Förderungen ist abhängig von Faktoren wie zum Beispiel Unternehmensgröße und Umsatz und liegt zwischen 20 und 30 Prozent des Auftragsvolumens. Basis der Förderung im vorliegenden Fall ist der Nachweis, dass mit einem Trocknungssystem eine Energieeinsparung von 25 Prozent im Vergleich zum alten System vorliegt. War bislang ein klassischer Heißlufttrockner im Einsatz, wird dieses Ziel in der Regel deutlich übertroffen. Bei Neuanlagen beziehungsweise Einführung komplett neuer Prozesse ist die Differenz zwischen einem fiktiven herkömmlichen System und dem Trocknungssystem Airgenex förderfähig. Wichtig ist in allen Fällen, dass der Antrag auf Förderung rechtzeitig gestellt wird. In Österreich sind grundsätzlich alle Unternehmen gleichermaßen förderberechtigt. Die Förderhöhe liegt hier zwischen 30 und 35 Prozent des Auftragsvolumens. Für Harter und Theneo war dieser Pilotantrag Wegbereiter für zwischenzeitlich vier weitere erfolgreich abgewickelte Anträge.

(Ke)

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