Pulverlack-Verwertung ohne Bigbag
Christian Preußner
In jedem Pulverlack verarbeitenden Unternehmen fällt Restpulver zur Entsorgung an, unabhängig davon, ob es sich hierbei um Lohnbeschichter oder Inhousebeschichter handelt. Pulverlacke, die nach der Verarbeitung im Nachfilter landen, oder auch überlagerte Ware, gelten als Abfall. Die Verwertung bringt verschiedene Vorteile mit sich.