EU-Definition von Nanomaterialien
Christian Breitwieser
Die von der Europäischen Union gegebene Empfehlung zur Definition von Nanomaterialien, deren Überprüfungsfrist im Dezember 2014 endet, hätte bei konsequenter Anwendung zur Folge, dass ein Großteil der pulverförmigen Rohstoffe als Nanomaterial einzustufen ist. Lackhersteller fordern für die verschiedenen Stoffe eine individuelle Risikobewertung und eine nachvollziehbare Chancen-Risiko-Einschätzung.