22.05.2018
Neufassung der 42. BImSchV gegen Legionellen – Testanlagen für Probelauf
Die Neufassung der Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) veranlasst Lackieranlagen-Betreiber, ihre bisherige Abluftreinigung grundlegend zu prüfen. Werden zum Abscheiden des Lackoversprays Nassabscheider eingesetzt, gelten mit der Novelle nun verschärfte Prüf- und Dokumentationspflichten. Eine Belastung der Umgebung durch Legionellen muss in Nassauswaschungsanlagen mit Abluft ausgeschlossen werden. Mehr
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