REACH – wichtige Fristen in 2008

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Die europäische Chemikalienrichtlinie REACH ist 2007 in Kraft getreten. In diesem Jahr stehen nun wichtige Fristen an. So entscheidet die am 1. Juni 2008 beginnende Vorregistrierungsphase darüber, ob Betriebe ab 2009 noch lieferfähig sind. Alle Phase-in-Stoffe, das sind die Stoffe, die zum Beispiel eine EINECS-Nummer (European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances) haben, und von denen mehr als einer Tonne im Jahr weiterhin ohne Unterbrechung importiert oder hergestellt werden, müssen vorregistriert werden. Für die Unternehmen bedeutet das die Bewältigung eines komplexen Gesetzeswerks und zugleich rechtliche Unsicherheit. Hinzu kommt, dass einige Hilfestellungen noch nicht abgeschlossen oder bereits wieder in Überarbeitung sind. Die Unternehmen müssen strategische Entscheidungen mit einem hohen Grad an Flexibilität treffen. Ende 2008 wird der erste Schritt für die Umsetzung von REACH abgeschlossen sein. Die Vorregistrierung vom 1.6.2008 bis 1.12.2008 erlaubt die Inanspruchnahme der Übergangsfristen für Phase-in-Stoffe. Werden diese Termine verpasst, bleibt nur noch die Erstellung eines Registrierungsdossiers oder im schlimmsten Fall die Einstellung der Produktion und der Vermarktung. Eine spätere Vorregistrierung ist nur für besondere Ausnahmefälle möglich. Für besonders besorgniserregende Stoffe für Mensch und Umwelt wird die Behörde in Helsinki bis voraussichtlich 2009 eine Liste vorstellen. Alle Hersteller und Importeure von Erzeugnissen sollten dann überprüfen, ob Stoffe, die in dieser Liste geführt werden, in Mengen von 1 Tonne/Jahr und > 0,1 % in dem Erzeugnis enthalten sind. Im Moment ist noch nicht klar, wie eine Verwendung von Zubereitungen beschrieben werden soll, wenn in dieser Zubereitung selbst Zubereitungen eingesetzt wurden. Weitere Informationen unter http://www.forum-verlag.com/reach

Autor(en): Ke

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